12. August 2023
Am 12.August erschien ein Artikel in der Schwetzinger Zeitung über uns:
Heilpädagogischer Wohn- und Beschäftigungsverbund in Oberhausen wird Vorreiter bei Bundesteilhabegesetz
Oberhausen-Rheinhausen. Seit etlichen Jahren unterhält der Heilpädagogische Wohn- und Beschäftigungsverbund (HWBV) im Ortsteil Oberhausen konstant 44 Dauerwohnplätze für erwachsene Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung und herausforderndem Verhalten, wie es heißt. Ein Teil kommt auch aus dem Rhein-Neckar-Kreis. Im Internet ist zu erfahren: „Unsere Wurzeln liegen im Psychiatrische Zentrum Nordbaden (PZN) in Wiesloch.“ Für Wohnungen und Arbeitsplätze stehen vier Gebäude in der Gemeinde zur Verfügung.
Jetzt ist die Einrichtung „Erster“ und bislang „Einziger“ – und damit Vorreiter – geworden. Darauf sind alle Verantwortlichen und Mitarbeiter stolz. Sie sprechen von einer deutlichen Qualitätssteigerung auch im Sinne der UN-Behindertenkonvention. Um was geht es konkret? Um das Bundesteilhabegesetz, das vier Reformstufen vorsieht. Es verfolgt das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung.
Vorreiter geworden
„Wir als Träger von Wohn- und Beschäftigungsangeboten für erwachsene Menschen mit Behinderung sind von den Gesetzesänderungen umfassend betroffen“, betont Geschäftsführerin Regine Aberle in einem Pressegespräch. Nach intensiver Vorbereitungszeit habe es zahlreiche Verhandlungstage mit dem Landratsamt als Leistungsträger gegeben, um zu einer Einigung der neuen Finanzierungsstrukturen zu kommen. Als Erster konnte der HWBV Abschlüsse im Bereich Wohnen und Arbeiten erzielen und damit den Hauptstandort erfolgreich verhandeln, freut sich Verwaltungsleiterin Anja Röbke.
„Nun stehen uns die Türen zu einem bedarfsgerechteren Angebot für die Menschen offen, die bei uns betreut werden.“ Nach dem Gesetz soll nicht die Beeinträchtigung eines Menschen im Vordergrund stehen, sondern sein Recht auf Teilhabe.
Der Abschluss umfasst neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen für den Bereich „Besondere Wohnform“ (früher stationäres Wohnen) und die Leistungen zur sozialen Teilhabe, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, etwa in Oberhausen im Arbeitsbereich „Atelier“.
Das Recht auf Teilhabe erfordere teilweise auch andere Formen von Begleitung, andere Betreuungszeiten, andere Betreuungsorte, so die beiden Verantwortungsträgerinnen. Es gehe auch darum, die Möglichkeit zu fördern, Mitglied einer Gemeinschaft zu sein, Nachbar zu sein, Sozialkontakte im Wohnumfeld zu knüpfen und zu pflegen. Hinzu komme etwa die Möglichkeit, selbst Lebensmittel zu besorgen, selbst zu kochen, selbst zu bestimmen, was man gerne essen möchte oder wie man die Freizeit gestalten will.
Diese Vorgaben erforderten flexiblere Strukturen. Doch die Umstellung auf das BTHG bedeute für den HWBV auch, dass erstmals über Personalschlüssel verhandeln werden konnte. Ein Problem bleibe, geeignetes Personal für die Einrichtung zu finden. ws