Anerkennungspraktikum
Sowohl für Heilerziehungspfleger*innen als auch für Arbeitserzieher*innen und damit verwandte Berufsgruppen gibt es im Anschluss an eine zweijährige, theoretische Ausbildung in einer Schule des Sozialwesens das sogenannte Anerkennungsjahr.
Rahmenbedingungen
Nach Abschluss deiner schulischen Ausbildung erhältst du deine staatliche Anerkennung nach dem einjährigen Berufspraktikum. Dieses kannst du in verschiedenen Einrichtungen des Sozialwesens absolvieren.
Anerkennungspraktikanten aus dem Bereich Arbeitserziehung werden in der Regel im Atelier eingesetzt. Dort erhältst du eine Vielzahl an Möglichkeiten, dich in deinem neuen Beruf auszuprobieren und dein neues Wissen mit einzubringen.
Bewerbungsunterlagen
- ausgefüllter Lebenslauf zur Bewerbung
- Kopien von Schul- und Ausbildungszeugnissen
Unterlagen für die Fachschulen können davon abweichen. Bitte erkundige dich dort über die jeweiligen Anforderungen.
Unsere Kooperationspartner findst du unter folgenden Links:
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Oder bewirb dich mindestens mit Lebenslauf per Email oder Post:
Heilpädagogischer Wohn- und Beschäftigungsverbund gGmbH
Frau Isabel Schwöbel
Am Kronenberg 6
68794 Oberhausen-Rheinhausen